Domain­richt­linien im Über­blick

Wenn Sie eine Domain buchen, gehen Sie einen Vertrag mit einer Vergabestelle und einem Registrar ein. Die Vergabestelle (für Österreich ist das nic.at) regelt in ihren Richtlinien die Rechte und Pflichten von Domaininhabern und Registraren. Der Registrar stellt nicht nur die notwendigen Formulare, sondern meist auch die technische Infrastruktur für den Betrieb einer Webseite zur Verfügung.

Unabhängig davon, bei wem Sie die Domaingebühr oder die Kosten für Speicherplatz und technische Infrastruktur (kurz Webspace) bezahlen, gehen Sie mit der Registrierung einer Domain einen Vertrag mit der Vergabestelle und dem Registrar ein. Im Wesentlichen geht es dabei um die notwendige Datenspeicherung der Inhaberdaten, die Verpflichtung, diese aktuell zu halten und deren Veröffentlichung im sogenannten whois-Verzeichnis.

Daher finden Sie nachfolgend die Domainrichtlinien der wichtigsten Vergabestellen:

Zuständig für .at und .at-Varianten

Zuständig für .biz, .com, .info, .net, .org und andere

Zuständig für .de und .de-Varianten

Zuständig für .eu und .eu-Varianten